Änderungen Statuten, Reglement und Tarif

Die Gene­ral­ver­samm­lung vom 4. April 2024 beschloss eine umfas­sen­de Ände­rung der Was­ser­ge­büh­ren­grund­la­gen per 1. Janu­ar 2025. Die Ände­run­gen haben kei­ne grund­sätz­li­che Gebüh­ren­er­hö­hung zur Absicht. Wir stüt­zen uns zur­zeit auf Grund­la­gen, die nicht mehr ganz aktu­ell sind, zudem benut­zen wir bei Spe­zi­al­bau­ten (nicht Wohn­häu­ser) Grund­la­gen, die für den Lai­en manch­mal schwer erklär­bar sind. All­ge­mein kann fest­ge­hal­ten wer­den, dass 95% der Wohn­haus­be­sit­zer kei­ne Ände­run­gen in der Höhe der Gebüh­ren fest­stel­len wer­den. Anders sieht es bei Besit­zern von Spe­zi­allie­gen­schaf­ten (Gewer­be­räu­me, Restau­rants, Hotels, Scheu­nen, etc.) aus. Eine Anzahl von Lie­gen­schafts­be­sit­zern wer­den eine mar­gi­na­le Gebüh­ren­er­hö­hung fest­stel­len, ande­re wie­der­um einen klei­nen Rück­gang der Gebüh­ren. Die jähr­li­chen Ein­nah­men der wie­der­keh­ren­den Was­ser­ge­büh­ren belie­fen sich im letz­ten Jahr auf Fr 911‘000.00. Die jet­zi­gen beschlos­se­nen Ände­run­gen erge­ben Mehr­ein­nah­men von ca. Fr. 8‘000.00. (ca. 0.9%).

Nebst die­sen umfas­sen­den Ände­run­gen wur­den im klei­nen Umfang auch Anpas­sun­gen in den bestehen­den Sta­tu­ten vor­ge­nom­men. Da sich die Ände­run­gen nur auf vier Arti­kel beschränk­ten, han­del­te es sich hier­bei ledig­lich um eine Teilrevision.

Nach­fol­gend kön­nen die Unter­la­gen stu­diert werden:

Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir für wei­ter­füh­ren­de Fra­gen ger­ne zu Ihrer Verfügung.