Die Generalversammlung vom 4. April 2024 beschloss eine umfassende Änderung der Wassergebührengrundlagen per 1. Januar 2025. Die Änderungen haben keine grundsätzliche Gebührenerhöhung zur Absicht. Wir stützen uns zurzeit auf Grundlagen, die nicht mehr ganz aktuell sind, zudem benutzen wir bei Spezialbauten (nicht Wohnhäuser) Grundlagen, die für den Laien manchmal schwer erklärbar sind. Allgemein kann festgehalten werden, dass 95% der Wohnhausbesitzer keine Änderungen in der Höhe der Gebühren feststellen werden. Anders sieht es bei Besitzern von Spezialliegenschaften (Gewerberäume, Restaurants, Hotels, Scheunen, etc.) aus. Eine Anzahl von Liegenschaftsbesitzern werden eine marginale Gebührenerhöhung feststellen, andere wiederum einen kleinen Rückgang der Gebühren. Die jährlichen Einnahmen der wiederkehrenden Wassergebühren beliefen sich im letzten Jahr auf Fr 911‘000.00. Die jetzigen beschlossenen Änderungen ergeben Mehreinnahmen von ca. Fr. 8‘000.00. (ca. 0.9%).
Nebst diesen umfassenden Änderungen wurden im kleinen Umfang auch Anpassungen in den bestehenden Statuten vorgenommen. Da sich die Änderungen nur auf vier Artikel beschränkten, handelte es sich hierbei lediglich um eine Teilrevision.
Nachfolgend können die Unterlagen studiert werden:
Selbstverständlich stehen wir für weiterführende Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.